Allgemein
MAV – Veranstaltungen 2012
Freitag, 13. Jänner 2012 um 20 Uhr
Kaltwasserfische im Teich und Aquarium - Peter Zeller
siehe Rückblick
Freitag, 10. Februar um 20 Uhr
ECUADOR – Gregor Brandstetter
siehe Rückblick
Freitag, 9. März 2012 um 20 Uhr
Rund um den TANGANJIKASEE - Josef Blaich
siehe Rückblick
Freitag, 13. April 2012 um 20 Uhr
Libellen im westlichen Niederösterreich - Wolfgang Schweighofer
siehe Rückblick
27.-29. April 2012
Bundeskongress ÖVVÖ
siehe Rückblick
Samstag, 5. Mai 2012 um 9.30 Uhr
Exkursion nach Loosdorf und Traismauer – „Verkehrswege und Umwelt“
siehe Rückblick
siehe Film
Freitag, 11. Mai 2012 um 20 Uhr
Brückenbau und Umwelt - Heinz Schlemmer
siehe Rückblick
25. Mai 2012
Tümpeltour mit Pfadfindergruppe
siehe Rückblick
Freitag, 08. Juni 2012 um 20 Uhr
Mitgliedertreffen
Sommerpause
Freitag, 14. September .2012 um 20 Uhr
Mitgliedertreffen
siehe Rückblick
Samstag, 6. Oktober 2012 um 8.45 Uhr
Vereinsausflug - Garnelentag 2012 - 1. Österreichisches Garnelenchampionat
siehe Rückbick
Freitag, 12. Oktober 2012 um 20 Uhr
Maulbrütende Buntbarsche aus Afrika - Anton Lamboj
siehe Rückblick
Freitag, 09. November 2012 um 20 Uhr
Verhaltensforschung im Riff - Ellen Thaler
siehe Rückblick
Freitag, 14. Dezember 2012 um 20 Uhr
Ordentliche Generalversammlung - Weihnachtsfeier - Mitgliedertreffen
siehe Jahresrückblick
Abschlussberichte vom Mostviertler AquarienVerein
Zeitungsausschnitte von 2010 bis 2017 vom MAV zum Nachlesen
Besucherzahlen Mitglieder+Gäste seit 2000
Besucherzahlen nur Mitglieder seit 2000
Besucherzahl nur Gäste seit 2000
Jahr 2019
Tätigkeitsbericht 2019 nicht vorhanden
Anwesenheitsliste 2019 nicht vorhanden
Mitgliederentwicklung 2019 nicht vorhanden
Jahr 2018
Jahr 2017
Jahr 2016
Bericht Öffentlichkeitsarbeit 2016
Jahr 2015
Bericht Öffentlichkeitsarbeit 2015
Jahr 2014
Bericht Öffentlichkeitsarbeit 2014
Jahr 2013
Bericht Öffentlichkeitsarbeit 2013
Jahr 2012
Bericht Öffentlichkeitsarbeit 2012
Jahr 2011
Tätigkeitsbericht 2011
Bericht Öffentlichkeitsarbeit 2011
Jahr 2010
Bericht Öffentlichkeitsarbeit 2010
Jahr 2009
14. 01. 2011 Generalversammlung
11. 02. 2011 Fischkrankheiten - Vom kranken Fisch zur Diagnose
11. 03. 2011 Mitglieder sprechen über die Aquaristik
08. 04. 2011 Heimische Feuchtgebiete aus der Froschperspektive
06. 05. 2011 Wasserwerte im Aquarium
13. - 15. 05. 2011 ÖVVÖ Bundeskongress 2011
Siehe Rückblick
21. 05. 2011 Bootsfahrt durch die Au
11. 06. 2011 Vereinsausflug Stilles Tal
09. 09. 2011 Rückblick auf das vergangene Halbjahr, Mitglieder erzählen
24. + 25. 09. 2011 Ausstellung mit Vogelfreunden Amstetten
14. 10. 2011 Panzerwelse- Meine Fotokamera geht auf Reise
05. 11. 2011 3.Garnelentag
11. 11. 2011 Mexikanische Hochland Kärpflinge
9. 12. 2011 Weihnachtsfeier mit Präsentation Programm 2012
Siehe Rückblick
Zeitungsausschnitte vom Mostviertler AquarienVerein
im Jahr 2017
Artikel über...
Medikamenteneinsatz
TIPS KW 40 Seite 18
Bezirksblätter KW 40 Seite 45
Vereinsausflug
ATA Ausgabe 09 Seite19
Schildkröten
TIPS KW 18 Seite 4
Naturnaher Garten
Bezirksblätter KW 16 Seite 45
TIPS Ausgabe KW 15 Titelseite und Seite 15
Gemeinde Zeitung Aschbach April Seite 19
Pfeilgiftfrösche
TIPS Ausgabe 09 Seite 15
Gemeinde Zeitung Ausgabe Februar Seite 17
...Wildnisgebiet
ATA 01 Seite 9,10
im Jahr 2016
Artikel über...
...Jahresrückblick Gemeinde Zeitung Ausgabe Dezember
...Wildformen von Platys und Schwerträgern
TIPS Ausgabe KW 45 Seite 13
TIPS Ausgabe KW 45 Titelblatt
Gemeinde Zeitung Aschbach Ausgabe Oktober Seite 18
...Syrien-Bericht
Gemeinde Zeitung Aschbach Ausgabe April Seite 19
TIPS Amstetten Ausgabe KW07 Seite 3
ATA Ausgabe 03 Seite 7
...Syrien-Vorschau
TIPS Ausgabe KW06 Seite 19
Bezirksblätter Ausgabe KW06 Seite 9
Gemeinde Zeitung Aschbach Ausgabe Februar 2016
...Raja Ampat
TIPS Ausgabe KW52 Seite 29
im Jahr 2015
Artikel über...
...Jahresruckblick Gemeinde Zeitung Ausgabe Dezember
...Fußabdruck
Momag Ausgabe 335 Seite 6
Gemeinde Zeitung Aschbach Oktober 2015 Seite 25
Bezirksblätter Ausgabe KW 41 Seite 42
...Verein macht Schule
Tips Ausgabe KW23 Titelseite
Tips Ausgabe KW23 Seite 8
Gemeinde Zeitung Aschbach Juni 2015
...Vortrag: einheimische Schlange
Bezirksblätter KW11 Seite 36
TIPS Ausgabe KW11 Seite 19
...Vortrag Tierschutzgesetz
Bezirksblättter KW7 Seite 20
TIPS Ausgabe KW6 Seite 18
Gemeinde Zeitung Ausgabe Februar 2015
im Jahr 2014
Artikel über...
...Jahresrückblick Gemeinde Zeitung Ausgabe Dezember
...Fischfang in Peru
Bezirksblätter Ausgabe KW 46 Seite 31
TIPS Ausgabe KW 46 Seite 25
...Meer, Strand und Urwald
Bezirksblätter Ausgabe KW42 Seite 10
TIPS Ausgabe KW41 Seite 23
...Verein macht Schule
Bezirksblätter Ausgabe KW 22 Seite 3
TIPS Ausgabe KW 21 Titelblatt
TIPS Ausgabe KW 21 Seite 4
...Guppy
Gemeinde Zeitung Ausgabe März Seite 13
...Gartengestaltung für Mensch und Amphipien
Gemeinde Zeitung Ausgabe Februar Seite 13
TIPS Ausgabe KW 10 Titelblatt
TIPS Ausgabe KW 10 Seite 20
Bezirksbläter Ausgabe KW 11 Seite 45
...Was Sie schon immer...
Gemeinde Zeitung Aschbach Ausgbe Jänner Seite 8
TIPS Ausgabe KW 7 Seite 22
Bezirksblätter Ausgabe KW 7 Seite 3
...Syrien
TIPS Ausgabe KW 2 Titelseite
TIPS Ausgabe KW 2 Seite 16
...Werbung-Jahresprogramm2014
Tips Ausgabe KW 50Titelseite
Tips Ausgabe KW 50 Seite 21
Bezirksblätter Ausgabe KW 51 Seite 3
im Jahr 2013
Artikel über...
...Jahresrückblick
Gemeindezeitung Aschbach Ausgabe Dezember 2013
...Guppy-Vortag
Gemeindezeitung Aschbach Ausgabe Oktober 2013
...Verhaltenforschung im Riff
Gemeindezeitung Aschbach Ausgabe September 2013
...Schnecken, muscheln und andere Weichtiere
Gemeindezeitung Aschbach Ausgabe März 2013
im Jahr 2012
Artikel über...
...Jahresrückblick
Gemeindezeitung Aschbach Ausgabe Dezember 2012
...Vortrag: Verhaltensforschung im Riff
TIPS Ausgabe KW 45 Seite 17
Gemeinde Zeitung Ausgabe Oktober Seite 6
...Vortrag: Maulbrütende Buntbrasche
TIPS Ausgabe KW 40 Seite 26
...20 Jahr MAV
Gemeinde Zeitung Ausgabe September Seite 13
TIPS Ausgabe KW 36 Titelseite
TIPS Ausgabe KW 36 Seite 8
Bezirksblätter Ausgabe KW 37 Seite 4
...Bericht Exkursion:
TIPS Ausgabe KW 19 Seite 2
...Naturvortrag: Libellen in Niederösterreich
TIPS Ausgabe KW 14 Seite 37
Gemeindezeitung Aschbach März Seite 11
...Reisevortrag: Tanganjikasee
NÖN Ausgabe KW 10 Seite 60
TIPS Ausgabe KW 10 Seite 30
Bezirksblätter Ausgabe KW 8 Seite 3
...Salamander
TIPS KW 09 Titelseite
TIPS KW 09 Seite 4
NÖN KW 10 Leserbrief Seite 10
...Reisevortrag: Ecuador
TIPS Ausgabe KW5 Titelseite
TIPS Ausgabe KW5 Seite 19
...Vortag: Exotische Kaltwasserfische für den Teich und das Aquarium
TIPS Ausgabe KW1 Seite 12
...Programm 2012
Bezirksblätter Ausgabe KW51(2011) Seite 2
TIPS Ausgabe KW50 (2011) Seite 27
TIPS Ausgabe KW50 (2011) Titelseite
im Jahr 2011
Artikel über...
...Vortrag: Mexikanische Hochlandkärflinge
TIPS Ausgabe KW 44
Gemeinde Zeitung Aschbach Ausgabe Oktober
...Vortrag: Meine Kamera auf Reisen-Panzerwelse
TIPS Ausgabe KW 40
...Bericht Wildniswanderung
ATA Oktober 2011 Titelbild und Bericht
...Berichte Ausstellung
NÖN Ausgabe KW 39
Bezirksblatt Ausgabe KW 39
...Vortrag: Meine Kamera auf Reisen-Panzerwelse
Gemeinde Zeitung Aschbach Ausgabe September
...Ankündigung Ausstellung
TIPS Ausgabe KW 38
NÖN Ausgabe KW 38
TIPS Ausgabe KW 37
...Führung im Wildnisgebiet
TIPS Ausgabe KW 30
...Bootsfahrt in der Au Ardagger
TIPS Ausgabe KW 21
...Vortrag: Wasserwerte im Aquarium
Gemeinde Zeitung Aschbach Ausgabe April II
NÖN Ausgabe KW 18
TIPS Ausgabe KW 17
...Gastkommentar Rudolf Brandstetter über den MAV
NÖN Ausgabe KW 16
...MAV-Vereinsprogramm und Vortag: Froschperspektive
NÖN Ausgabe KW 14
...Vortrag: Heimische Feuchtgebiete aus der Froschperspektive
TIPS Ausgabe KW 13
Gemeinde Zeitung Aschbach Ausgabe April
...Vereine im Bezirk Amstetten
NÖN Ausgabe KW 12
... Mitglieder sprechen über Aquaristik
TIPS Ausgabe KW 9
NÖN Ausgabe KW 10
Gemeinde Zeitung Aschbach-Markt Ausgabe Februar
...Vortrag: Fischkrankheiten - Vom kranken Fisch zur Diagnose
TIPS Ausgabe KW 5
NÖN Ausgabe KW 5
...Programm 2011
TIPS Ausgabe KW 4
... Aquarium im Kindergarten
ATA Ausgabe Februar 2011
Gemeindezeitung Neuhofen an der Ybbs Ausgabe Februar
im Jahr 2010
Artikel über...
... Aquarium im Kindergarten
TIPS Ausgabe KW 51
...Jahresrückblick 2010
Gemeinde Zeitung Aschbach-Markt Ausgabe Dezember
...Vortrag: Grundlagen der Meerwasseraquaristik
TIPS Ausgabe KW 44
...Bericht vom Vereinsausflug zum Garnelentag in Linz
TIPS Ausgabe KW 42
...Aquarium in der Hauptschule
Gemeinde Zeitung Aschbach-Markt Ausgabe September
TIPS Ausgabe KW 38
...Bericht von der Naturführung im Machland
TIPS Ausgabe KW 25
...Bericht vom Besuch des Bundeskongress in Hollabrunn
TIPS Ausgabe KW 23
...Vortrag: Regenbogenfische
TIPS Ausgabe KW 18
NÖN Ausgabe KW 19
...Arbeit bei der Webseite
TIPS Ausgabe KW 14
... Friedl Adi
UNSER Ausgabe KW 16
...Vortrag: Brasilien - Rio Negro
TIPS Ausgabe KW 13
NÖN Ausgabe KW 14
...Vortrag: Molche in freier Natur und im Gartenteich
TIPS Ausgabe KW 9
...Vortrag: Sarawak
TIPS Ausgabe KW 5
UNSER Ausgabe KW 5
...Programm 2010
Gemeindezeitung Neuhofen an der Ybbs Ausgabe Jänner
TIPS Ausgabe KW 53/2009
Statuten des Vereins „Mostviertler Aquarienverein“*
ZVR-Zahl: 790896095
*Gemäß den Beschlüssen der Generalversammlung vom 14. Dezember 2012. Sämtliche Begriffe in diesen Statuten sind als geschlechtsneutral zu betrachten.
§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Der Verein führt den Namen ”Mostviertler Aquarienverein“, abgekürzt „MAV“.
(1) Er hat seinen Sitz in 3361 Aschbach-Markt
(2) Der Verein erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.
(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt.
§ 2: Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt Erfahrungs- und Wissensaustausch auf dem Gebiet der Vivaristik und Ökologie.
§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
(1) Der beabsichtigte Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
(2) Als ideelle Mittel dienen:
Vorträge, Versammlungen, gesellige Zusammenkünfte, gemeinsame Übungen, Wanderungen und Exkursionen, Herausgabe eines Mitteilungsblattes, Diskussionsabende, Einrichtung einer Bibliothek, öffentliche Vereinspräsentationen.
(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch:
Mitgliedsbeiträge, Erträgnisse aus Veranstaltungen, vereinseigene Unternehmungen, Spenden, Subventionen, Sammlungen, Vermächtnisse, Sponsoring und sonstige Zuwendungen.
§ 4: Arten der Mitgliedschaft
Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
(1) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen
(2) Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.
§ 5: Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen, sowie juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften werden.
(2) Über die Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
(3) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.
§ 6: Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.
(1) Der freiwillige Austritt kann jederzeit erfolgen, dieser ist jedoch dem Vorstand schriftlich anzuzeigen und entbindet nicht von der Erfüllung der bis zum Austrittszeitpunkt entstandenen Verbindlichkeiten dem Verein gegenüber.
(2) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt.
(3) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.
(4) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs. 3 genannten Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden.
§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht steht den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
(2) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.
(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. Die Ehrenmitglieder sind von der Entrichtung dieser Gebühren befreit.
§ 8: Vereinsorgane
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§§ 11 bis 13), die Rechnungsprüfer (§ 14) und das Schiedsgericht (§ 15).
§ 9: Generalversammlung
(1) Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet alle 2 Jahre statt.
(2) Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf
a. Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung,
b. schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
c. Verlangen der Rechnungsprüfer (§ 21 Abs. 5 VereinsG),
d. Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators (§ 11 Abs. 2 letzter Satz dieser Statuten)
binnen vier Wochen statt.
(3) Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse) einzuladen. Die Anberaumung der Generalversammlung hat unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen.
(4) Anträge zur Generalversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzureichen.
(5) Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
(6) Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt und stimmberechtigt. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
(7) Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.
(8) Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
(9) Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Obmann, in dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.
§ 10: Aufgaben der Generalversammlung
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
a) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Rechnungsprüfer;
b) Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer;
c) Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verein;
d) Entlastung des Vorstands;
e) Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder;
f) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
g) Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
h) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
§ 11: Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus sechs Mitgliedern, und zwar aus Obmann und Stellvertreter, Schriftführer und Stellvertreter sowie Kassier und Stellvertreter sowie maximal 5 Beisitzern.
(2) Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt. Der Vorstand hat bei Ausscheiden eines gewählten Mitglieds das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung in der nächstfolgenden Generalversammlung einzuholen ist. Fällt der Vorstand ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Rechnungsprüfer verpflichtet, unverzüglich eine außerordentliche Generalversammlung zum Zweck der Neuwahl eines Vorstands einzuberufen. Sollten auch die Rechnungsprüfer handlungsunfähig sein, hat jedes ordentliche Mitglied, das die Notsituation erkennt, unverzüglich die Bestellung eines Kurators beim zuständigen Gericht zu beantragen, der umgehend eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen hat.
(3) Die Funktionsperiode des Vorstands beträgt 2 Jahre; Wiederwahl ist möglich. Jede Funktion im Vorstand ist persönlich auszuüben.
(4) Der Vorstand wird vom Obmann, bei Verhinderung von seinem Stellvertreter, schriftlich oder mündlich einberufen. Ist auch dieser auf unvorhersehbar lange Zeit verhindert, darf jedes sonstige Vorstandsmitglied den Vorstand einberufen.
(5) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist, wobei mindestens der Obmann bzw. sein Stellvertreter anwesend sein muss.
(6) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(7) Den Vorsitz führt der Obmann, bei Verhinderung sein Stellvertreter.
(8) Außer durch den Tod und Ablauf der Funktionsperiode (Abs. 3) erlischt die Funktion eines Vorstandsmitglieds durch Enthebung (Abs. 9) und Rücktritt (Abs. 10).
(9) Die Generalversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw. Vorstandsmitglieds in Kraft.
(10) Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam.
§ 12: Aufgaben des Vorstands
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
(1) Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben als Mindesterfordernis;
(2) Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;
(3) Vorbereitung und Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlung;
(4) Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;
(5) Verwaltung des Vereinsvermögens;
(6) Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen Vereinsmitgliedern;
(7) Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.
§ 13: Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
(1) Der Obmann führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Der Schriftführer unterstützt den Obmann bei der Führung der Vereinsgeschäfte.
(2) Der Obmann vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des Obmanns und des Schriftführers, in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des Obmanns und des Kassiers. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds.
(3) Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den in Abs. 2 genannten Vorstandsmitgliedern erteilt werden.
(4) Bei Gefahr im Verzug ist der Obmann berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan.
(5) Der Obmann führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand.
(6) Der Schriftführer führt die Protokolle der Generalversammlung und des Vorstands.
(7) Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.
(8) Im Fall der Verhinderung treten an die Stelle des Obmanns, des Schriftführers oder des Kassiers ihre Stellvertreter.
(9) Die Beiräte unterstützen die anderen Vorstandsmitglieder bei ihrer Tätigkeit, ihnen können jedoch auch vom Vorstand spezielle Sonderaufgaben (z.B. Führung der Bibliothek, Redaktion der Zeitschrift, ….) übertragen werden.
§ 14: Rechnungsprüfer
(1) Zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.
(2) Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
(3) Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des § 11 Abs. 8 bis 10 sinngemäß.
§ 15: Schiedsgericht
(1) Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Es ist eine „Schlichtungseinrichtung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und kein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO.
(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus 5 ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass ein Streitteil dem Vorstand 2 Mitglieder als Schiedsrichter schriftlich namhaft macht. Über Aufforderung durch den Vorstand binnen sieben Tagen macht der andere Streitteil innerhalb von 14 Tagen seinerseits 2 Mitglieder des Schiedsgerichts namhaft. Nach Verständigung durch den Vorstand innerhalb von sieben Tagen wählen die namhaft gemachten Schiedsrichter binnen weiterer 14 Tage ein fünftes ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts. Bei Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los. Die Mitglieder des Schiedsgerichts dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Streitigkeit ist.
(3) Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung nach Gewährung beiderseitigen Gehörs bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.
§ 16: Freiwillige Auflösung des Vereins
(1) Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
(2) Diese Generalversammlung hat auch – sofern Vereinsvermögen vorhanden ist – über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat.
(3) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34ff BAO zu verwenden.
Schaukasten Seitenstetten:
Betreuer: Fritz Zemank
Dieser Schaukasten ist montiert:
3353 Seitenstetten, Bahnhofstraße 3 (beim Marktkaffee)
Sichtlichte vom Schaukasten beträgt:
Höhe: 710mm
Breite: 1000mm
Schaukasten Amstetten:
Betreuer: Rudolf Brandstetter
Dieser Schaukasten ist montiert:
3300 Amstetten, Hauptplatz 5 (am Haus von Raumausstatter Geyerhofer)
Sichtlichte vom Schaukasten beträgt:
Höhe: 620 mm
Breite: 870 mm
Außenmaße:
Höhe: 800 mm
Breite: 1050 mm
Rahmenstärke: 65 mm